Widerrufsrecht ausgeschlossen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
Ein Widerruf oder eine Rückgabe der bestellten Feuerwerksartikel ist nicht möglich. Feuerwerk zählt zu Gefahrgut und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben für Lagerung, Transport und Sicherheit. Aus diesem Grund können bereits versendete oder ausgelieferte Artikel nicht zurückgenommen werden.
Bitte beachte außerdem:
- Eine Rücksendung von pyrotechnischen Artikeln ist gesetzlich untersagt.
- Auch geöffnete oder beschädigte Verpackungen können nicht erstattet werden.
- Bei Nichtabholung oder fehlgeschlagenen Zustellungen erfolgt keine Rückerstattung, da der Versand von Gefahrgut nicht erneut durchgeführt werden darf.
Sollte ein Artikel beschädigt oder fehlerhaft sein, melde dich bitte umgehend — in diesem Fall prüfen wir selbstverständlich eine Lösung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
